Winterschlussverkauf: es darf geshoppt werden

Eigentlich gibt es den Winterschlussverkauf in seinem eigentlichen Sinne gar nicht mehr. 1950 gab es in Deutschland eine Reglementierung für den saisonalen Ausverkauf. Um einzelnen Händlern keine Vorteile zu verschaffen, wurde die „Verordnung über Sommer- und Winterschlussverkäufe“ erlassen. Damit sollte gleiches Recht für alle gelten und ein unlauterer Wettbewerb eingeschränkt werden.

Der Einzelhandel durfte jeweils zweimal jährlich einen Schlussverkauf durchführen: immer einmal im Sommer und einmal im Winter. Auch die Zeit war genau festgelegt. Der Winterschlussverkauf musste in der letzten Januar- und in der ersten Februarwoche stattfinden. Der Sommerschlussverkauf startete in der letzten Juli- und endete nach der ersten Augustwoche. Außerdem durften in diesen Zeiträumen wirklich nur Dinge verkauft werden, welche saisonal abhängig sind. Das betraf vor allem Textilien, Bekleidung, Schuhe und Lederwaren. Hinzu kamen aber auch Möbelbezugsstoffe, Teppiche, Matratzen und einige Sportartikel.

Seit 2004 ist diese Regelung nicht mehr vorhanden. Inzwischen darf jeder dann seine Waren vergünstigt anbieten, wann er das möchte. Außerdem sind auch nicht bestimmte Produkte davon ausgeschlossen. Allerdings ist es immer noch üblich, dass es einen Ausverkauf nach der Wintersaison und einen nach dem Sommer gibt. Das hat natürlich damit zu tun, dass wieder Platz für die neue Ware geschaffen werden muss (außerdem würde ja niemand Sandalen im Winter kaufen). Zudem haben sich die Kunden schon an die saisonbedingten Rabatte gewöhnt. Schließlich fiebern alle Shopaholics nach der Jahreswende den Schnäppchen entgegen. Das gilt natürlich nicht nur für die Ladengeschäfte auf der Einkaufsstraße. Auch im Internet beginnt der Ausverkauf. Da können Online-Shops wie der Otto-Versand punkten. Hier bekommt man alles – und vieles jetzt günstiger. Mit einem Gutscheincode für Otto-Versand bekommt man sogar noch einen Extra-Rabatt obendrauf.

Bild: Thoursie / sxc.hu

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